Erfreuliche News: Es tut sich was im Kreise Wesel in Sachen Katzenschutzverordnung :-)
Sehen Sie dazu den Beitrag des WDR
Fundkatzen
Sie haben eine Katze gefunden oder eine Mutterkatze mit Kitten in ihrem Garten?
Wenden Sie sich an das zuständige Tierheim und/ oder eine Tierschutzorganisation in Ihrer Nähe.
Informieren Sie im 2. Fall auch das örtliche Veterinäramt, also für den Kreis Wesel (0281 207-7007) und für den Kreis Kleve (02821-85-229) für Duisburg (0203/283 - 7770).
Verletzte Katze
Sie sehen oder finden eine verletzte Katze, dann heißt es natürlich sofort handeln.
Versuchen Sie das Tier zu sichern - holen Sie sich Hilfe, wenn Sie unsicher sind.
Und dann ab zum nächsten Tierarzt oder in die Tierklinik.
Hier in unserem Bereich sind das die Tierkliniken in Duisburg Asterlagen und Kaiserberg.
Freigänger
Nicht jede Katze, die sich in Ihrem Garten sehen lässt oder auch vor Ihrer Tür "bettelt", ist in Not.
Manche Freigängerkatze versucht ihr "Glück" gerne schon mal in der Nachbarschaft.
Also immer erst beobachen und/oder Nachbarn befragen.
Kosten
Ein Tierarzt ist - entgegen landläufiger Meinung - nicht verpflichtet, ein Tier unentgeltlich zu behandeln.
Viele tun es - denn es ist ja auch eine moralische Pflicht, einem verletzten Tier zu helfen.
Zuständig für die Kostenübernahme von Fundtieren sind die Gemeinden, wenn sie zuvor informiert wurden.
Hier ein Urteil dazu
Lesen Sie bei Interesse an dem Thema (freilebende) Katzen diesen Text: Irrtümer im Katzenschutz
Eine sehr schöne Ausführung zum Thema Katzenkolonien finden Sie auf Rehlings-World